SG Reutlingen, vom 13.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 11 RA 3291/01
Anerkennung eines Arbeitsaufenthaltes während des Studiums als Anrechnungszeit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.10.2003 - Aktenzeichen L 11 RA 2419/03
DRsp Nr. 2006/24199
Anerkennung eines Arbeitsaufenthaltes während des Studiums als Anrechnungszeit
Für die Anerkennung eines Arbeitsaufenthalts während des Studiums als Anrechnungszeit ist die förmliche Immatrikulation zwingende Voraussetzung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]