Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 17. September 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Der Kläger begehrt die Anerkennung eines in Vietnam erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall.
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