Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 5. April 2017 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 31. Januar 2014 zurückgewiesen.
Das Urteil des Sozialgerichts wird insofern geändert, dass die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik als Beklagte verurteilt wird.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in allen Rechtszügen.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin am 18.1.2013 einen Arbeitsunfall erlitten hat.
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