LSG Bayern - Urteil vom 24.09.2020
L 17 U 370/17
Normen:
SGB VII § 2; SGB VII § 3; SGB VII § 6; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NZS 2021, 195
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 24.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 U 100/17

Anerkennung eines Ereignisses als ArbeitsunfallMesserattacke eines anderen VerkehrsteilnehmersZurechtweisung oder Belehrung anderer VerkehrsteilnehmerFehlende Betriebsdienlichkeit

LSG Bayern, Urteil vom 24.09.2020 - Aktenzeichen L 17 U 370/17

DRsp Nr. 2020/17833

Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall Messerattacke eines anderen Verkehrsteilnehmers Zurechtweisung oder Belehrung anderer Verkehrsteilnehmer Fehlende Betriebsdienlichkeit

Es ist nicht betriebsdienlich, andere Verkehrsteilnehmer wegen ihres Verhaltens im Straßenverkehr zurechtzuweisen oder zu belehren.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 24.10.2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 27.12.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.03.2017 abgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 2; SGB VII § 3; SGB VII § 6; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung des Ereignisses vom 29.07.2016 als Arbeitsunfall streitig.

Der 1961 geborene Kläger ist als selbstständiger Transportunternehmer bei der Beklagten versichert.