I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 4. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Ereignisses vom 2. Juni 2015 als Arbeits- bzw. Schulunfall.
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