LAG Thüringen - Urteil vom 12.06.1995
8 Sa 619/94
Normen:
BAT-O § 19 ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
AuA 1995, 422
BB 1995, 1743
LAGE § 256 ZPO Nr. 8
ZTR 1995, 410
Vorinstanzen:
ArbG Suhl, vom 21.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3446/93

Anerkennung von Beschäftigungszeiten - BAT-O § 19

LAG Thüringen, Urteil vom 12.06.1995 - Aktenzeichen 8 Sa 619/94

DRsp Nr. 2001/12159

Anerkennung von Beschäftigungszeiten - BAT-O § 19

»1. Die zwischen den Parteien des öffentlichen Dienstes hauptsächlich bestehende Streitfrage, welche Beschäftigungszeit dem Arbeitsverhältnis gemäß § 19 BAT zugrunde zu legen ist, kann zum Gegenstand eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO gemacht werden (gegen Sächsisches LAG, Urteil vom 08.06.1994, 2 Sa 137/94, DB 1994, 1684 - DRsp-ROM Nr. 1995/2305 -).2. Die Angestellte im öffentlichen Dienst (hier: Krankenschwester) hat mangels Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen nach § 19 BAT-O in der Regel keinen vertraglichen Anspruch auf Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten, deren Anerkennung vor Inkrafttreten des § 19 BAT-O im Rahmen eines Überleitungsvertrages zwischen einem VEB-Baustoffkombinat und einem Bezirkskrankenhaus, dessen Aufgaben der jetzige Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (hier: Freistaat Thüringen) übernommen hat, vereinbart worden war.«

Normenkette:

BAT-O § 19 ; ZPO § 256 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Anerkennung von Beschäftigungszeiten.

Die am 23.11.1952 geborene Klägerin arbeitet derzeit als Fachkrankenschwester für Anästhesie in dem vom beklagten Freistaat getragenen Klinikum ... zu einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt DM 2.300,00.