Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 11. November 2019 zuzulassen, wird abgelehnt.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger ist Rechtsanwalt und wurde 1996 zum Notar bestellt.
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