Anfechtungsklage der Arzneimittelherstellerin gegen Therapiehinweis in Arzneimittel-Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen - keine Rechtsgrundlage für Kosten-Nutzen-Bewertung der Wirkstoffe Clopidogrel und Acetylsalicylsäure
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.2005 - Aktenzeichen L 11 KA 103/03
DRsp Nr. 2005/18875
Anfechtungsklage der Arzneimittelherstellerin gegen Therapiehinweis in Arzneimittel-Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen - keine Rechtsgrundlage für Kosten-Nutzen-Bewertung der Wirkstoffe Clopidogrel und Acetylsalicylsäure
1. Das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1GG ist auch dann in seinem Schutzbereich tangiert, wenn eine Norm die Berufstätigkeit selbst unberührt lässt, aber deren Rahmenbedingungen verändert; das ist der Fall, wenn die Norm oder die auf ihrer Grundlage ergangenen Maßnahmen in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz haben.2. Enthält der Arzneimittelhinweis des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zum Medikament Plavix(r) inhaltlich wegen vermeintlich klinisch nicht relevanter Wirksamkeitsunterschiede eine negative Kosten-Nutzen-Bewertung und einen negativen Indikationshinweis ("... sollte nur erfolgen, wenn ...") und zielt er darauf ab, Clopidogrel im Verhältnis zu Acetylsalicylsäure (ASS) nur in begründeten Ausnahmefällen zu verschreiben, werden damit die Umsatzchancen der Arzneimittelherstellerin im freien Wettbewerb geschmälert.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.