1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Mai 2011 - 7 Sa 137/10 - teilweise aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 11. Februar 2010 -
3. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit.
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