LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.12.2016
4 Sa 44/16
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 09.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2646/15 KO

Anforderungen an das Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses eines Orchestermusikers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2016 - Aktenzeichen 4 Sa 44/16

DRsp Nr. 2017/6295

Anforderungen an das Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses eines Orchestermusikers

Allein aus dem Umstand, dass die Einsätze eines Orchestermusikers über Jahre hinweg und zumindest zuletzt mit großer Häufigkeit erfolgten, kann das Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nicht abgeleitet werden. Es kann nämlich aus Sicht eines verständigen Vertragspartners nach §§ 133, 157 BGB nicht angenommen werden, dass die Partei dabei nicht lediglich eine jeweils auf das einzelne Engagement bezogene vertragliche Abrede getroffen haben (BAG – 5 AZR 405/01 – 09.10.2002).Das gilt jedenfalls dann, wenn die Einsätze stets nur nach vorheriger Anfrage und entsprechender Zusage des Musikers erfolgten.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 09.12.2015, Az: 2 Ca 2646/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Darüber hinaus macht der Kläger gegenüber dem beklagten Land Ansprüche auf Zahlung von Arbeitsvergütung für die Monate Mai bis Oktober 2015 unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges geltend.

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