LG Göttingen, vom 16.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 3270/13
Anforderungen an den Inhalt eines Güteantrags zum Zwecke der Verjährungshemmung
OLG Braunschweig, Beschluss vom 21.11.2018 - Aktenzeichen 10 U 90/18
DRsp Nr. 2019/1317
Anforderungen an den Inhalt eines Güteantrags zum Zwecke der Verjährungshemmung
1. Ein Güteantrag zu geltend gemachten Anlegeransprüchen muss bestimmten Anforderungen genügen, um im Einzelfall eine Verjährungshemmung bewirken zu können.a) Regelmäßig sind die konkrete Kapitalanlage zu bezeichnen, die Zeichnungssumme und der (ungefähre) Beratungszeitraum anzugeben sowie der Hergang der Beratung mindestens im Groben zu umreißen; ferner ist das angestrebte Verfahrensziel zumindest soweit zu umschreiben, dass dem Gegner (und der Gütestelle) ein Rückschluss auf Art und Umfang der verfolgten Forderung möglich ist (Anschluss an BGH, Urteile vom 18.06.2015 - III ZR 189/14, juris-Rn. 24; III ZR 198/14, juris Rn. 25; III ZR 191/14, juris-Rn. 25 sowie III ZR 227/14, juris-Rn. 25; Beschl. v. 16.07.2015 - III ZR 164/14, juris-Rn. 3; Festhaltung an OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.09.2017 - 10 U 82/17, juris Rn. 73).
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