OLG Dresden - Beschluss vom 14.09.2017
4 U 975/17
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 2199/15

Anforderungen an den Nachweis der Durchführung einer nicht dokumentierten Untersuchung

OLG Dresden, Beschluss vom 14.09.2017 - Aktenzeichen 4 U 975/17

DRsp Nr. 2017/15008

Anforderungen an den Nachweis der Durchführung einer nicht dokumentierten Untersuchung

1. Die Vermutung, dass eine nicht in den Behandlungsunterlagen dokumentierte Untersuchung auch nicht erfolgt ist, kann der Arzt auch im Rahmen seiner Parteianhörung entkräften; einer Parteivernehmung bedarf es nicht. 2. Wenn feststeht, dass es überhaupt eine Untersuchung gegeben hat, reicht es aus, wenn der Arzt schildert, wie er in vergleichbaren Fällen regelmäßig vorgeht. 3. Zu den Voraussetzungen für eine Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren.

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der Verhandlungstermin vom 19.9.2017 wird aufgehoben.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286;

Gründe: