OLG Düsseldorf - Urteil vom 22.06.2017
8 U 78/15
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 25.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 129/12

Anforderungen an den Nachweis der Kausalität der Nichtweiterleitung eines Arztbriefes mit einem histologischen Befund an den Patienten für ein Rezidiv eines malignen Tumors

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2017 - Aktenzeichen 8 U 78/15

DRsp Nr. 2018/14692

Anforderungen an den Nachweis der Kausalität der Nichtweiterleitung eines Arztbriefes mit einem histologischen Befund an den Patienten für ein Rezidiv eines malignen Tumors

Es stellt keinen groben Behandlungsfehler dar, wenn ein Arzt, der nicht unmittelbar in die Behandlung einer bei einem Patienten festgestellten Geschwulst eingebunden ist, einen Arztbrief, den er fünf Monate nach der letzten Vorstellung erhält, nicht an den Patienten weiterleitet.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter teilweiser Abänderung des am 25.03.2015 verkündeten Urteils der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach die Klage insgesamt abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die durch die Nebenintervention der Streithelferin entstandenen Kosten trägt diese.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe

A

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4.