SG Speyer, vom 29.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 ER 205/05 KR
Anforderungen an den Wettbewerb der Krankenkassen untereinander
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.11.2005 - Aktenzeichen L 5 ER 99/05 KR
DRsp Nr. 2008/9019
Anforderungen an den Wettbewerb der Krankenkassen untereinander
1. Werbeaussagen im Wettbewerb von Krankenkassen dürfen nicht irreführend, herabsetzend oder verunglimpfend sein. Sie dürfen in ihren Werbeaussagen keine Studien verwenden, die geeignet sind, eine Risikoselektion zu fördern.2. Es gibt keinen Grundsatz, dass Angaben in Werbeaussagen der Krankenkasse unentgeltlich oder zu allenfalls geringen Kosten nachprüfbar sein müssten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]