Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.11.2015 verkündete Urteil der Zivilkammer 36 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 40.128,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.09.2011 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 2.110,11 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.09.2011 zu zahlen.
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