OLG Dresden - Beschluss vom 07.06.2018
4 U 307/18
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 1639/14

Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einer Behandlung mit Benzodiazepinen

OLG Dresden, Beschluss vom 07.06.2018 - Aktenzeichen 4 U 307/18

DRsp Nr. 2018/9882

Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einer Behandlung mit Benzodiazepinen

Vor der Behandlung mit Benzodiazepinen ist der Patient über die Risiken und Nebenwirkungen dieser Medikation aufzuklären; einer gesonderten Aufklärung über das Suchtpotential dieser Arzneimittelgruppe bedarf es hingegen grundsätzlich nicht.

1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

4. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 33.000,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrt Schmerzensgeld und die Feststellung der Einstandspflicht für Zukunftsschäden wegen einer fehlerhaften medikamentösen Behandlung bei der Beklagten im Zeitraum vom 14.01.2009 bis zum 01.04.2009, über die sie nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei.