I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund (Kammern Neubrandenburg) vom 01.02.2023 -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, das der Klägerin unter dem 26.01.2022 erteilte Zeugnis (Anlage K 1 zur Klage vom 15.09.2022) wie folgt zu ändern:
(1)In der vor der Betreffzeile befindlichen Informationszeile ist das Datum auf den 31.12.2021 abzuändern.
(2)Die Auflistung der Tätigkeiten (4. Absatz) ist ordnungsgemäß zu formatieren, sodass die Schrift bündig ist.
(3)Am Ende des Zeugnisses ist unter der gedruckten Namenswiedergabe des unterzeichnenden Rechtsanwalts die Bezeichnung "Rechtsanwalt und Steuerberater" aufzunehmen.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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