OLG Naumburg - Urteil vom 28.07.2017
1 U 140/16
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 02.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 915/12

Anforderungen an die Aufklärung des Patienten über bestehende Behandlungsalternativen bei einer Gallenoperation

OLG Naumburg, Urteil vom 28.07.2017 - Aktenzeichen 1 U 140/16

DRsp Nr. 2018/11293

Anforderungen an die Aufklärung des Patienten über bestehende Behandlungsalternativen bei einer Gallenoperation

Das Unterlassen gebotener Aufklärung des Patienten über bestehende Behandlungsalternativen (hier transduodenale Papillenresektion neben der offenen chirurgischen Sanierung des Gallengangs nach Whiplle-Kausch) ist für die nach dem durchgeführten operativen Eingriff eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten nur dann ursächlich, wenn pflichtgemäßes Handeln des Arztes diesen Schaden verhindert hätte, was der Patient darzulegen und zu beweisen hat.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2.11.2016 verkündete Urteil des Land-gerichts Magdeburg (9 O 915/12) einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht zurückver-wiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

und beschlossen:

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 260.000, -- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe:

I.