OLG Köln - Beschluss vom 27.12.2017
5 U 86/17
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 24.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 48/16

Anforderungen an die Befunderhebung bei einem Patienten mit Bauchschmerzen

OLG Köln, Beschluss vom 27.12.2017 - Aktenzeichen 5 U 86/17

DRsp Nr. 2018/6142

Anforderungen an die Befunderhebung bei einem Patienten mit Bauchschmerzen

Stellt sich einem Arzt ein Patient mit Bauchschmerzen vor, so muss er die Ursache über eine klinische Untersuchung hinaus abklären, indem er Laborwerte bestimmt und eine Ultraschalluntersuchung des Abdomens vornimmt. Ist ihm dies nicht möglich, so hat er den Patienten zur Durchführung der Untersuchungen in ein Krankenhaus zu überweisen.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 24. Mai 2017 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 48/16 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 20.4.2016, das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe

Die Berufung des Beklagten, mit der er den Antrag auf Klageabweisung weiter verfolgt, war gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.