BAG - Beschluss vom 09.04.2014
1 AZN 262/14 (F)
Normen:
ArbGG § 78a; ArbGG § 72a Abs. 5 S. 5;
Fundstellen:
AP ArbGG 1979 § 78a Nr. 13
EzA-SD 2014, 15
Vorinstanzen:
LAG München, vom 10.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 594/13
ArbG München, vom 14.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 26 Ca 15350/12

Anforderungen an die Begründung der Entscheidung des Revisionsgerichts über eine Nichtzulassungsbeschwerde

BAG, Beschluss vom 09.04.2014 - Aktenzeichen 1 AZN 262/14 (F)

DRsp Nr. 2014/7808

Anforderungen an die Begründung der Entscheidung des Revisionsgerichts über eine Nichtzulassungsbeschwerde

Orientierungssätze: 1. Eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare letztinstanzliche Entscheidung bedarf aus rechtsstaatlichen Gründen nicht zwingend einer Begründung. 2. Eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht dazu eingelegt werden, eine Ergänzung der Begründung herbeizuführen. Ansonsten hätte es eine Partei in der Hand, auf diesem Wege die Regelung des § 72a Abs. 5 Satz 5 ArbGG auszuhebeln.