Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier ordentlicher Kündigungen des Beklagten vom 13. Oktober 1992 zum 31. März 1993 und vom 30. März zum 30. Juni 1993 sowie über die Wirksamkeit einer dritten während des Berufungsverfahrens erklärten ordentlichen Kündigung des Beklagten vom 28. Dezember 1993 zum 31. März 1994.
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