BAG - Urteil vom 24.01.2017
3 AZR 372/15
Normen:
BetrAVG § 2; BetrAVG § 6; ZPO § 256; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
DStR 2017, 14
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 05.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 1154/14
ArbG Köln, vom 16.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 10177/10

Anforderungen an die Berufungsbegründung im ZivilprozessGegenstand der FeststellungsklageVorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente als Eingriff in das ÄquivalenzprinzipVorrang der Versorgungsordnung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente vor dem QuotelungsprinzipAuslegungsgrundsätze für BetriebsvereinbarungenAuslegungsgrundsätze für Gesamtzusagen

BAG, Urteil vom 24.01.2017 - Aktenzeichen 3 AZR 372/15

DRsp Nr. 2017/3821

Anforderungen an die Berufungsbegründung im Zivilprozess Gegenstand der Feststellungsklage Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente als Eingriff in das Äquivalenzprinzip Vorrang der Versorgungsordnung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente vor dem Quotelungsprinzip Auslegungsgrundsätze für Betriebsvereinbarungen Auslegungsgrundsätze für Gesamtzusagen