Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgericht Köln vom 16.08.2011 -
festgestellt, dass der Kläger über den 01.09.2009 hinaus einen Anspruch auf monatliche Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung in Höhe 990,37 € hat;
2. 3. 4. 5. II. III.
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