Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 24.04.2019 –
z u r ü c k g e w i e s e n .
Revision ist nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im zweiten Rechtszug im Kern um Kündigung sowie Entschädigung oder Schadensersatz.
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