VGH Bayern - Beschluss vom 26.05.2017
22 ZB 17.733
Normen:
ArbSchG § 13; ArbStättV § 3a Abs. 1 S. 1; ArbStättV § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
VG Bayreuth, vom 22.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen B 2 K 14.877

Anforderungen an die Bestimmtheit einer gewerberechtlichen Anordnung in Form eines Handbescheides; Untersagung von Bauarbeiten ohne Absturzsicherung; Nichtigkeit der Untersagungsverfügung wegen mangelnder Bestimmtheit

VGH Bayern, Beschluss vom 26.05.2017 - Aktenzeichen 22 ZB 17.733

DRsp Nr. 2018/14489

Anforderungen an die Bestimmtheit einer gewerberechtlichen Anordnung in Form eines Handbescheides; Untersagung von Bauarbeiten ohne Absturzsicherung; Nichtigkeit der Untersagungsverfügung wegen mangelnder Bestimmtheit

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

ArbSchG § 13; ArbStättV § 3a Abs. 1 S. 1; ArbStättV § 7 Abs. 4;

Gründe

I.

1. 2.