BAG - Beschluss vom 14.12.2010
6 AZN 986/10
Normen:
ArbGG § 72a; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321; ZPO § 547 Nr. 1, 4;
Fundstellen:
DB 2011, 308
NZA 2011, 229
Vorinstanzen:
LAG Sachsen-Anhalt, vom 09.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 269/09
ArbG Halle, vom 20.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 603/08

Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde; Anspruch auf rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor Verkündung eingereichten Schriftsatz; Übersehen eines Schriftsatzes durch das Gericht, Übergehen eines Antrags durch das Gericht

BAG, Beschluss vom 14.12.2010 - Aktenzeichen 6 AZN 986/10

DRsp Nr. 2011/1860

Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde; Anspruch auf rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor Verkündung eingereichten Schriftsatz; Übersehen eines Schriftsatzes durch das Gericht, Übergehen eines Antrags durch das Gericht

Orientierungssätze: 1. Wird die Nichtzulassungsbeschwerde auf den absoluten Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO gestützt, entsprechen die Anforderungen für die Darlegung eines solchen Verfahrensfehlers den bei Erhebung der Verfahrensrüge im Revisionsverfahren nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO geltenden. Wird der Verfahrensmangel auf gerichtsinterne Vorgänge gestützt, muss der Beschwerdeführer darlegen, dass er eine zweckentsprechende Aufklärung versucht hat. Vom Beschwerdeführer kann dabei die Einsichtnahme in die Gerichtsakten und die Einholung von Auskünften bei der Geschäftsstelle verlangt werden.