OLG Köln - Urteil vom 13.03.2017
5 U 78/16
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 22.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 229/14

Anforderungen an die Selbstbestimmungsaufklärung bei einem Rectumkarzinom

OLG Köln, Urteil vom 13.03.2017 - Aktenzeichen 5 U 78/16

DRsp Nr. 2018/5354

Anforderungen an die Selbstbestimmungsaufklärung bei einem Rectumkarzinom

Eine sofortige Operation mit anschließender Radiochemotherapie stellt gegenüber einer neoadjuvanten Radiochemotherapie mit anschließender Tumorresektion keine aufklärungspflichtige Behandlungsalternative dar.

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 22.6.2016 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 229/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 32 % dem Kläger zu 1), zu 45 % dem Kläger zu 2) und zu weiteren 23 % den Klägern als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4. 5.