BAG - Urteil vom 20.02.1963
4 AZR 69/62
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; TVG § 1 ; ZPO § 554 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2a ;
Fundstellen:
AP Nr. 17 zu § 611 BGB Akkordlohn
BB 1963, 559
DB 1963, 661
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 13.11.1961 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa38/61

Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Beschäftigung im Zeitlohn

BAG, Urteil vom 20.02.1963 - Aktenzeichen 4 AZR 69/62

DRsp Nr. 2005/1874

Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Beschäftigung im Zeitlohn

»1. Auch bei sachlich-rechtlichen Revisionsangriffen ist eine sorgfältige, über ihren Umfang und Zweck keinen Zweifel lassende Begründung erforderlich. Dabei sind im einzelnen die Gründe darzulegen, die das angefochtene Urteil nach Meinung des Revisionsklägers als unrichtig erscheinen lassen. 2. Ist tariflich bestimmt, daß regelmäßig im Akkord arbeitende Arbeitnehmer bei vorübergehender Beschäftigung im Zeitlohn ihren seitherigen persönlichen Durchschnittsverdienst erhalten, dann liegt eine vorübergehende Beschäftigung im Zeitlohn dann nicht vor, wenn die Zeitlohnarbeiten in nicht unbeachtlichem Umfang regelmäßig wiederkehren.«

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; TVG § 1 ; ZPO § 554 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2a ;
Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, vom 13.11.1961 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa38/61
Fundstellen