A.
Gegenstand der Verfahren ist die Frage, ob es von Verfassungs wegen geboten ist, Selbständigen, die auf ihren Antrag der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtversicherte beigetreten sind, in besonderen Fällen den Austritt aus der Versicherung zu gestatten.
I.
1. Das Gesetz zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherungen und über die Fünfzehnte Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Rentenreformgesetz -
Darüber bestimmte der durch Art.
§
(1) In der Rentenversicherung der Angestellten werden versichert
1. - 10a. ...
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