Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.04.2013 in Sachen12 Ca 5919/12 teilweise wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, abweichend von Ziffer3 b) des Urteilstenors an den Kläger für den Monat Januar 2013 € 2.452,19 brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 %-Punkten über dem Basiszins seit dem 01.02.2013 zu zahlen.
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