Die Kläger wurden als Ehegatten im Streitjahr 1999 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Zur Finanzierung ihrer Immobilie in ... erhielt der Kläger in 1994 von der Pensionskasse seines Arbeitgebers (...) ein Darlehen in Höhe von ursprünglich 204.500 DM zu einem Zinssatz von 6,5 v.H. mit jederzeitiger Sondertilgungsmöglichkeit. Aufgrund des geänderten Marktzinses für Hypothekendarlehen bot die Pensionskasse im Mai 1999 ihren Darlehensnehmern eine Umstellung ihrer Verträge zu günstigeren Zinskonditionen an. Das Angebot sah einen Festzins von 4,99 v.H. (effektiv) für eine 10-jährige Laufzeit ohne Möglichkeit von Sondertilgungen vor. Der Kläger nahm das Angebot am 09.06.1999 an.
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