Die Parteien streiten über die Höhe der Ausbildungsvergütung.
Der Beklagte ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein. Seine Mitglieder sind die Industrie- und Handelskammer zu Berlin, die Handwerkskammer Berlin und die Vereinigung der Unternehmerverbände in Berlin und Brandenburg e.V. Nach § 2 der Satzung besteht der Vereinszweck in der Förderung der beruflichen Bildung u a durch:
"Übernahme von Ausbildungsplätzen aus betrieblichen Überkapazitäten und Durchführung der Ausbildung unter Inanspruchnahme von Förderprogrammen der Bundesanstalt für Arbeit, des Landes Berlin und des Bundes (Ausbildungsring)."
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