SG Lüneburg - Beschluß vom 04.09.2006 S 25 AS 843/06 ER
Normen:
SGB XII § 37 Abs. 2 ; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 23 Abs. 1 S. 3 ; SGG § 86b Abs. 2 S. 2 § 86b Abs. 2 S. 4 ; WoGG 2 § 8 ;
Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Unterschreiten der Werte der Wohngeldtabelle, Anordnungsgrund beim einstweiligen Rechtsschutz
SG Lüneburg, Beschluß vom 04.09.2006 - Aktenzeichen S 25 AS 843/06 ER
DRsp Nr. 2007/20881
Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Unterschreiten der Werte der Wohngeldtabelle, Anordnungsgrund beim einstweiligen Rechtsschutz
1. Will der Leistungsträger die Angemessenheit der Unterkunftskosten abweichend von den Werten der Wohngeldtabelle prüfen, so muss er den örtlichen Wohnungsmarkt durch eine belastbare Erhebung mit Hilfe eines Softwareprogramms transparent abbilden.
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