LAG Niedersachsen - Urteil vom 05.09.2019
4 Sa 5/19 B
Normen:
AGG § 1; AGG § 3 Abs. 1 S.1; AGG § 7; TzBfG § 3 Abs. 2 S. 1; TzBfG § 4 Abs. 1 S. 1; TzBfG § 4 Abs. 2; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 3; MTV Chemie § 11 Art. 2 Nr. 3; MTV § 17 Abs. 2;
Fundstellen:
EzA-SD 2020, 5
LAGE TzBfG § 4 Nr. 12
NZA-RR 2020, 24
Vorinstanzen:
ArbG Emden, vom 14.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 361/18

Angemessenheit einer Altersgrenze in der betrieblichen AltersversorgungUngerechtfertigte Benachteiligung befristet Beschäftigter bei Ausschluss aus dem betrieblichen AltersversorgungssystemKeine tarifliche Ausschlussfrist bei Ansprüchen auf Anwartschaft oder Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 05.09.2019 - Aktenzeichen 4 Sa 5/19 B

DRsp Nr. 2019/15503

Angemessenheit einer Altersgrenze in der betrieblichen Altersversorgung Ungerechtfertigte Benachteiligung befristet Beschäftigter bei Ausschluss aus dem betrieblichen Altersversorgungssystem Keine tarifliche Ausschlussfrist bei Ansprüchen auf Anwartschaft oder Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung

Der Ausschluss befristet Beschäftigter von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die nach dem Inhalt der Versorgungsordnung den MitarbeiternIinnen zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess bieten sollen, ist sachlich nicht gerechtfertigt.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Emden vom 14. November 2018 - 1 Ca 361/18 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AGG § 1; AGG § 3 Abs. 1 S.1; AGG § 7; TzBfG § 3 Abs. 2 S. 1; TzBfG § 4 Abs. 1 S. 1; TzBfG § 4 Abs. 2; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 3; MTV Chemie § 11 Art. 2 Nr. 3; MTV § 17 Abs. 2;

Tatbestand: