Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 7. November 2016 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragstellerin ist Mitglied des Beteiligten zu 1. und erstrebt die Feststellung, dass ihre Nichtberücksichtigung bei der Beantragung einer Freistellung für sie als Mitglied des Personalrats beim Hessischen Landeskriminalamt rechtswidrig ist.
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