VGH Hessen - Beschluss vom 06.12.2017
22 A 2843/16.PV
Normen:
HPVG § 40 Abs. 3;
Fundstellen:
DÖV 2018, 376
Vorinstanzen:
VG Wiesbaden, vom 07.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 23 K 1222/16

Angestellte; anrechnen; Beamte; Freistellung; Gruppenwahl; Hare-Niemeyer; Liste; Personalrat; Vorsitzender

VGH Hessen, Beschluss vom 06.12.2017 - Aktenzeichen 22 A 2843/16.PV

DRsp Nr. 2018/1956

Angestellte; anrechnen; Beamte; Freistellung; Gruppenwahl; Hare-Niemeyer; Liste; Personalrat; Vorsitzender

Die Verteilung der beim Arbeitgeber zu beantragenden Freistellungen von der dienstlichen Tätigkeit für Personalratsmitglieder erfolgt an Hand des erzielten Wahlergebnisses nach dem Verfahren Hare-Niemeyer. Der Umstand, dass der freizustellende Vorsitzende dabei anzurechnen ist (§40 Abs. 3 Satz 2) belegt, dass der Gruppe bzw. Gewerkschaft oder Liste, der der Vorsitzende angehört, keine zusätzliche Freistellung verschafft werden soll.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 7. November 2016 - 23 K 1222/16.WI.PV - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

HPVG § 40 Abs. 3;

Gründe

I.

Die Antragstellerin ist Mitglied des Beteiligten zu 1. und erstrebt die Feststellung, dass ihre Nichtberücksichtigung bei der Beantragung einer Freistellung für sie als Mitglied des Personalrats beim Hessischen Landeskriminalamt rechtswidrig ist.