I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der im Westberliner Geschäftsbereich der Arbeitgeberin, einer US-amerikanischen Fluggesellschaft, beschäftigte "Chefpilot Director Flight Operations Europe" (im folgenden "Chefpilot") die Stellung eines leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG hat. Antragsteller des vorliegenden Verfahrens ist der für das Berliner Bodenpersonal der Arbeitgeberin gebildete Betriebsrat. Am Verfahren ferner beteiligt ist der derzeitige Inhaber der Stelle des Chefpiloten, Herr D.
Der Chefpilot hat die Aufgabe, eine sichere und leistungsfähige Durchführung der Flüge der Arbeitgeberin durch deren fliegendes Personal (etwa 255 Piloten, Copiloten und Bordingenieure) zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben unterstehen ihm etwa 35 Arbeitnehmer in den Abteilungen Einsatzplanung, Flugkontrolle und Verwaltung; für diese Arbeitnehmer ist der beteiligte Betriebsrat zuständig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|