Die Parteien streiten über Ansprüche aus Annahmeverzug.
Die im Jahre 1942 geborene Klägerin ist seit dem 1. Februar 1975 beim Beklagten als Diplom-Psychologin beschäftigt. Sie war zuletzt in Süderbrarup in einer vom Diakonischen Werk des Kirchenkreises Angeln getragenen Erziehungsberatungsstelle tätig. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die Klägerin arbeitete bis Ende 1996 mittwochs und donnerstags zusammen 15 Stunden in der Erziehungsberatungsstelle. Die restliche Arbeitszeit war für Ausarbeitungen vorgesehen, die die Klägerin zu Hause in Hamburg erstellte.
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