I. Die Beteiligten streiten im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens um die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Zulassungsentziehung.
Die 1962 geborene und jetzt 45-jährige Antragstellerin ist als Fachärztin für Kinderheilkunde seit 01. Februar 1995 zur vertragsärztlichen Versorgung mit Praxissitz in A-Stadt zugelassen.
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