Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 28. Mai 2019 - AN 16 E 19.830 - wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.177,14 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller ist seit dem 17. Juli 2017 bei der Antragsgegnerin als Bürosachbearbeiter tätig, derzeit unter Eingruppierung in die Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst Bund. Er begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen seine Nichtberücksichtigung bei der Stellenausschreibung "Verbeamtungsaktion 2018", die sich an Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen 5 bis E9a richtet und auf eine Verbeamtung in der Laufbahn des mittleren Dienstes gerichtet ist.
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