VGH Bayern - Beschluss vom 11.07.2019
6 CE 19.1163
Normen:
ArbPlSchG § 13 Abs. 3; BLV § 19 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 28.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen AN 16 E 19.830

Anrechnung der Zeit des freiwilligen Wehrdienstes bei der Zulassung zur Laufbahn des mittleren Dienstes; Voraussetzungen für eine Verbeamtung

VGH Bayern, Beschluss vom 11.07.2019 - Aktenzeichen 6 CE 19.1163

DRsp Nr. 2019/11379

Anrechnung der Zeit des freiwilligen Wehrdienstes bei der Zulassung zur Laufbahn des mittleren Dienstes; Voraussetzungen für eine Verbeamtung

Tenor

I.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 28. Mai 2019 - AN 16 E 19.830 - wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.177,14 Euro festgesetzt.

Normenkette:

ArbPlSchG § 13 Abs. 3; BLV § 19 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

Der Antragsteller ist seit dem 17. Juli 2017 bei der Antragsgegnerin als Bürosachbearbeiter tätig, derzeit unter Eingruppierung in die Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst Bund. Er begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen seine Nichtberücksichtigung bei der Stellenausschreibung "Verbeamtungsaktion 2018", die sich an Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen 5 bis E9a richtet und auf eine Verbeamtung in der Laufbahn des mittleren Dienstes gerichtet ist.