LAG Berlin - Urteil vom 19.10.1995
7 Sa 52/95
Normen:
TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 29.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 93 Ca 31539/94

Anrechnung von Dienstzeiten - Postdienstzeiten in der ehemaligen DDR

LAG Berlin, Urteil vom 19.10.1995 - Aktenzeichen 7 Sa 52/95

DRsp Nr. 2001/12009

Anrechnung von Dienstzeiten - Postdienstzeiten in der ehemaligen DDR

Keine Nichtanrechnung von Postdienstzeit auf Postdienstalter und Dienstalter bei fehlender unmittelbarer Tätigkeit für das frühere MfS.

Normenkette:

TVG § 1 ;

Tatbestand:

Die am ... geborene Klägerin begann im Jahre 1956 eine Berufsausbildung als Telegrafistin beim Haupttelegrafenamt der ... in der ehemaligen DDR und legte nach einem im Jahre 1969 begonnenen Studium im Juli 1972 an der Ingenieurschule der ... in ... die Abschlussprüfung als Diplomwirtschaftsingenieur (Fachhochschule) ab. Anschließend war sie bei der Zentralen Telegrafenstelle des Fernamtes ... tätig, und zwar seit etwa 1974/Anfang 1975 als Stellenleiterin für die sogenannten Betriebsnebenstellen im Telegrammdienst.

Mit Schreiben vom 17. August 1992 teilte die Beklagte der Klägerin mit, mit Wirkung vom 1. Dezember 1991 seien ihr Postdienstalter und ihr Dienstalter gemäß Tarifvertrag für die Angestellten der Deutschen Bundespost im Beitrittsgebiet (TV Ang-O) - TV Nr. 401 e - auf den 1. März 1957 festgesetzt worden.