I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob Aufwendungen für die Anschaffung eines Doppelbettes mit einseitig motorisch verstellbarem Einlegerahmen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.
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