Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 20. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
I
Die Klägerin begehrt höhere Altersrente ab dem 1.7.2014 unter Berücksichtigung eines Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten (pEP) für die Erziehung ihrer vor 1992 geborenen Adoptivtochter N. .
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