LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.11.2020
L 9 U 3225/15
Normen:
SGB VII § 9 Abs. 1 S. 1; BKVO Anl. 1 Nr. 2109;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 09.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 1035/14

Anspruch auf Anerkennung einer Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit Nr. 2109 BKVO in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an die Erfüllung der arbeitstechnischen Voraussetzungen bei der Tätigkeit eines Maurers bei einem Bauunternehmen im Hinblick auf die Ermittlung der kumulativen Gesamtbelastungsdosis

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2020 - Aktenzeichen L 9 U 3225/15

DRsp Nr. 2021/2298

Anspruch auf Anerkennung einer Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit Nr. 2109 BKVO in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Erfüllung der arbeitstechnischen Voraussetzungen bei der Tätigkeit eines Maurers bei einem Bauunternehmen im Hinblick auf die Ermittlung der kumulativen Gesamtbelastungsdosis

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 9. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 9 Abs. 1 S. 1; BKVO Anl. 1 Nr. 2109;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung der Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2109 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV, nachfolgend BK 2109) streitig.