Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. März 2018 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin einen Arbeitsunfall erlitten hat, als sie während ihres Aufenthaltes in einer Reha-Klinik bei einem abendlichen Ausflug in eine Gaststätte stürzte.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|