Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.11.2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Zahlung von Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls am 03.07.2013.
Der 1959 geborene Kläger war als Auslieferungsfahrer bei der Firma L Innenausbau GmbH beschäftigt. Im Rahmen dieser Tätigkeit erlitt er am 03.07.2013 einen Arbeitsunfall, als er beim Übergang von der Hebebühne auf die Ladefläche eines LKW stolperte und mit der linken Schulter gegen die Bordwand prallte.
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