I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 24. Januar 2014 insoweit aufgehoben, als die Klägerin verurteilt worden ist, von den Kosten des Rechtsstreits einen Betrag von 300,00 EUR zu tragen (Ziffer 3. des Tenors des erstinstanzlichen Urteils). Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben im Berufungsverfahren einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Rente auf Grund der Folgen eines anerkannten Arbeitsunfalls.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|