LSG Hessen - Urteil vom 13.08.2019
L 3 U 175/17
Normen:
SGB VII § 56;
Vorinstanzen:
SG Gießen, vom 24.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 107/10

Anspruch auf Anerkennung eines Gesundheitsschadens als weitere Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungKeine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Ursächlichkeit eines Arbeitsunfalls hier für Bewegungseinschränkung der Wirbelsäule

LSG Hessen, Urteil vom 13.08.2019 - Aktenzeichen L 3 U 175/17

DRsp Nr. 2019/13352

Anspruch auf Anerkennung eines Gesundheitsschadens als weitere Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Ursächlichkeit eines Arbeitsunfalls hier für Bewegungseinschränkung der Wirbelsäule

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 24. Januar 2014 insoweit aufgehoben, als die Klägerin verurteilt worden ist, von den Kosten des Rechtsstreits einen Betrag von 300,00 EUR zu tragen (Ziffer 3. des Tenors des erstinstanzlichen Urteils). Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben im Berufungsverfahren einander keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 56;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Rente auf Grund der Folgen eines anerkannten Arbeitsunfalls.