LAG Hamm - Urteil vom 28.01.2005
15 Sa 548/04
Normen:
BGB § 242 § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 13.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3084/03

Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld augrund betrieblicher Übung

LAG Hamm, Urteil vom 28.01.2005 - Aktenzeichen 15 Sa 548/04

DRsp Nr. 2005/6287

Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld augrund betrieblicher Übung

1. Ein Gratifikationsanspruch ist aufgrund betrieblicher Übung dann gegeben, wenn der Arbeitgeber eine Gratifikation wiederholt vorbehaltlos gewährt hat und hierdurch für die Arbeitnehmer ein Vertrauenstatbestand entsteht, der Arbeitgeber wolle sich auch für die Zukunft binden; ein derartiger Vertrauenstatbestand ist regelmäßig nach dreimaliger Zahlung anzunehmen, falls nicht besondere Umstände hiergegen sprechen oder der Arbeitgeber bei der Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat.2. Will der Arbeitgeber verhindern, dass eine einmal begonnene Handhabung in Zukunft bindet, muss er durch einen entsprechenden Vorbehalt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Bindung für die Zukunft ausschließen, sodass kein Vertrauenstatbestand entstehen kann; ein solcher Ausschluss des Rechtsanspruchs muss für alle Arbeitnehmer, zu deren Gunsten sich die Übung auswirken könnte, klar und unmissverständlich kundgetan werden.3. Stichtagsregelungen und Ausschlussklauseln müssen ausdrücklich und eindeutig getroffen werden; der Ausschluss von gekündigten oder vor einem bestimmten Stichtag ausscheidenden Arbeitnehmern folgt nicht bereits aus dem Wesen der in Frage stehenden Leistung.

Normenkette:

BGB § 242 § 611 ;

Tatbestand: