LSG Chemnitz - Urteil vom 09.06.2006
L 8 AL 48/04
Normen:
SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ; SGB III § 118 Abs. 1 Nr. 1 § 118 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 § 118 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Saarbrücken - S 12 AL 507/03 - 29.09.2004,

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Aufhebung der Bewilligung wegen Nichtmitteilung der Aufnahme einer Beschäftigung

LSG Chemnitz, Urteil vom 09.06.2006 - Aktenzeichen L 8 AL 48/04

DRsp Nr. 2007/20483

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Aufhebung der Bewilligung wegen Nichtmitteilung der Aufnahme einer Beschäftigung

1. Bei der Anwendung des § 118 Abs. 2 S. 1 SGB III in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung bezieht sich der Begriff "wöchentlich" nicht auf die Kalenderwoche, sondern auf die Beschäftigungswoche, die mit dem ersten Tag der Beschäftigung beginnt. 2. Es ist als besonders schwerwiegende Außerachtlassung der obliegenden Sorgfaltspflichten anzusehen, wenn der Arbeitslose die Aufnahme einer Beschäftigung trotz der deutlichen und verständlichen Hinweise in einem Merkblatt nicht unverzüglich dem zuständigen Arbeitsamt mitgeteilt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ; SGB III § 118 Abs. 1 Nr. 1 § 118 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 § 118 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 ;
Vorinstanz: SG Saarbrücken - S 12 AL 507/03 - 29.09.2004,