SG Koblenz, vom 04.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 AL 27/02
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ausschluss der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe aus wichtigem Grund
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.02.2005 - Aktenzeichen L 1 AL 125/03
DRsp Nr. 2008/20549
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ausschluss der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe aus wichtigem Grund
Ist der Arbeitgeber mit nicht unerheblichen Lohnzahlungen über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten in Verzug geraten und hat der Arbeitnehmer die vertragsgemäße Entlohnung abgemahnt, so liegt ein wichtiger Grund nach § 144 Abs. 1 Nr. 1SGB III vor, der die Arbeitsaufgabe gerechtfertigt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]