SG Hamburg - Beschluss vom 18.10.2006
S 59 AS 1982/06 ER
Normen:
SGB II § 16 Abs. 3 S. 2 § 31 Abs. 1 S. 1 Nr 1 Buchst. a § 31 Abs. 1 S. 1 Nr 1 Buchst. d § 31 Abs. 3 ;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absenkung und Wegfall wegen wiederholter Pflichtverletzung des Leistungsempfängers, Voraussetzungen für einen Sanktionsbescheid

SG Hamburg, Beschluss vom 18.10.2006 - Aktenzeichen S 59 AS 1982/06 ER - Aktenzeichen S 59 AS 1982/06

DRsp Nr. 2008/9235

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absenkung und Wegfall wegen wiederholter Pflichtverletzung des Leistungsempfängers, Voraussetzungen für einen Sanktionsbescheid

1. Voraussetzung für eine Sanktion gegen einen Leistungsempfänger wegen wiederholter Pflichtverletzung ist die Bekanntgabe eines ersten Sanktionsbescheides an den Leistungsempfänger, bevor die zweite Pflichtverletzung erfolgte. Dabei trägt der Leistungsträger die Darlegungs- und Beweislast für eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung als Voraussetzung für eine Sanktion.